Müssen Hohlräume verschlossen werden?
Beim Schrägbohrverfahren ist dies grundsätzlich ratsam. Grundsätzlich reicht es aus, die Bohrlöcher zu verschließen. Als Alternative empfehlen wir in diesem Fall die Verwendung des TOBOSTICK-Verfahrens, da hier das Verschließen der Hohlräume nicht notwendig ist – die Kapillarstäbchen können in der Wand bleiben